Informationen zur Registrierung
von Gastronomie-Betriebe
Gastronomiebetriebe und Tankstellen dürfen sensible Genusswaren wie Tabakerzeugnisse und E-Liquids vertreiben.
Um auch in diesen Betrieben den erhöhten Jugendschutzstandard des Tabakmonopols sicherzustellen, müssen sich die Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben, die Tabakerzeugnisse vertreiben, bei der MVG anmelden.
Ohne Registrierung ist der Verkauf von Tabakwaren und Nikotinprodukten nicht mehr zulässig.
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Rechtliche Grundlagen
Gastronomiebetriebe und Tankstellen dürfen sensible Genusswaren wie Tabakerzeugnisse und E-Liquids vertreiben.
Um auch in diesen Betrieben den erhöhten Jugendschutzstandard des Tabakmonopols sicherzustellen, müssen sich die Inhaber*innen bei der MVG melden. Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr zulässig.
Bitte beachten Sie insbesondere die folgenden Auflagen:
- Tabakwaren und E-Liquids dürfen ausschließlich im Kleinhandel (Trafiken bzw. Dampfershops) eingekauft werden.
- Die Produkte müssen mit einem Preisaufschlag von mindestens 10 % (auf den Kleinverkaufs- oder unverbindlichen Verkaufspreis) weiterverkauft werden.
- Tabakwaren und E-Liquids gelten als sensible Genusswaren und dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Dokumente und Ausweise
Für die Einreichung benötigen Sie folgende Dokumente/Informationen (in elektronischer Form):
- Firmenname/Bezeichnung des Unternehmens laut Firmenbuch
- Standortdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Name und Kontaktdaten der Standortleitung
- GISA-Nummer
Schritt für Schritt zur Registrierung
- Registrierung am MVG-Portal ab 12. Jänner 2025
Drücken Sie auf den roten Button "REGISTRIEREN" und erstellen Sie einmalig ein Konto. Bestätigen Sie Ihre Identität mit Ihrer Handynummer oder mit Ihrer E-Mail-Adresse. - Antrag zur Registrierung starten
Wählen Sie aus wofür Sie den Antrag stellen möchten (GASTRO).
Sie müssen für jeden Standort einen eigenen Antrag einreichen. - Formular ausfüllen
Tragen Sie alle benötigten Daten in das Online-Formular ein.
- Dokumente hochladen
Laden Sie die notwendigen Dokumente hoch. Bei mehreren Anträgen genügt ein einmaliges Hochladen – die Dokumente bleiben im Portal gespeichert. - Richtigkeit bestätigen
Setzen Sie bei der Eigenerklärung das Häkchen, dass Ihre Angaben korrekt sind.
- Eingaben prüfen
Kontrollieren Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig. - Registrierung finalisieren.
Senden Sie den Antrag elektronisch ab. - Bestätigung erhalten
Sie bekommen eine Eingangsbestätigung per Mail. - Rückmeldung der MVG
Sollten weitere Informationen benötigt werden, werden Sie per Mail verständigt.
Wir werden uns bemühen Ihren Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten.
Kontakt
Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?
Schreiben Sie uns an lizenz@mvg.at - wir werden uns bei Ihnen melden.