Registrierung Gastronomie-Betriebe
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Information für Gastronomiebetriebe
Warum muss ich mich registrieren?
Vorbereitung für die Registrierung
Welche Dokumente benötige ich für die Registrierung?
Die MVG beantwortet hier Ihre Fragen
Was darf ich, was muss ich, was kann ich?
Rechtliche Grundlagen
Gastronomiebetriebe und Tankstellen dürfen sensible Genusswaren wie Tabakerzeugnisse und E-Liquids vertreiben.
Um auch in diesen Betrieben den erhöhten Jugendschutzstandard des Tabakmonopols sicherzustellen, müssen sich die Inhaber*innen bei der MVG melden. Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr zulässig.
Bitte beachten Sie insbesondere die folgenden Auflagen:
- Tabakwaren und E-Liquids dürfen ausschließlich im Kleinhandel (Trafiken bzw. Dampfershops) eingekauft werden.
- Die Produkte müssen mit einem Preisaufschlag von mindestens 10 % weiterverkauft werden.
- Tabakwaren und E-Liquids gelten als sensible Genusswaren, und dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Dokumente und Ausweise
Für die Einreichung benötigen Sie folgende Dokumente/Informationen (in elektronischer Form):
- Firmenname/Bezeichnung des Unternehmens laut Firmenbuch
- Standortdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Name und Kontaktdaten der Standortleitung
- GISA-Nummer
Kontakt
- Warum muss ich mich registrieren: weil es halt so ist und das Gesetz sehr streng dabei ist und die MVG auch.
- Wer darf kontrollieren
- Wie wird kontrolliert
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns an ..... regina