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Informationen für bestehende E-Liquid-Fachgeschäfte

 Ab 1. April dürfen E-Liquids nur noch in von der MVG lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung und zur erforderlichen Registrierung.

Neuregelung für bestehende ELF

Warum gelten neue Vorgaben für den Verkauf von E-Liquids?

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Voraussetzungen für den Lizenzerwerb

Welche Kriterien gilt es für eine ELF-Lizenz zu erfüllen?

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Erforderliche Unterlagen für die ELF-Lizenz

Welche Dokumente müssen Sie digital bereitstellen?

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Schritt für Schritt zur Lizensierung

Wie funktioniert der Registrierungsprozess?

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Kontakt zur Monopolverwaltung

Wie erreichen Sie uns bei Fragen zur ELF-Lizensierung?

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Regulierung der E-Liquid-Fachgeschäfte (ELF)

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Liquids für E-Zigaretten sind sensible Genusswaren. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, den Verkauf von E-Liquids zu regulieren. 

Ab 1. April 2026 dürfen nur noch Fachgeschäfte E-Liquids vertreiben. Sie benötigen dafür eine Lizenz, die von der MVG vergeben wird. Bestehende Dampfershops erhalten eine Erstlizenz für 20 Jahre. 

Mit der Regulierung sind insbesonderes folgende Auflagen verbunden: 

  • Dampfershops dürfen Liquids nur vom bewilligten Großhandel beziehen. 
  • Der Großhandel muss dafür eine Verbrauchsteuer abführen. 
  • Für bestehende Automaten können Sie um eine Genehmigung ansuchen. 
  • Sollten Sie in der Vergangenheit auch Nikotinpouches verkauft haben, dürfen Sie diese weiter verkaufen (Bezug nur vom Großhandel, fixierte Kleinverkaufspreise und Handelsspannen). 

Rechtliche Grundlagen für bestehende E-Liquid-Fachgeschäfte

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Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Lizenz im Überblick: 

  • Sie sind am 01.01.2026 bereits Inhaber eines Dampfershops („Fachgeschäftes für E-Liquids und elektronische Zigaretten“) gewesen.
  •  Ihr Shop besteht zumindest seit 01.10.2025. 
  • Sie sind ein Fachgeschäft, machen also mehr als die Hälfte Ihres Umsatzes mit Liquids und/oder E-Zigaretten. 
  • Sie sind voll geschäftsfähig, haben einen aufrechten Gewerbeschein und gegen Sie liegen keine schwerwiegenden Verurteilungen vor. 

Die exakten gesetzlichen Regelungen finden Sie im § 30 bzw. im § 48 Abs. 2 TabMG 1996. 

Dokumente und Ausweise

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Für die Einreichung benötigen Sie folgende Dokumente/Informationen (in elektronischer Form):

  • Firmenname/Bezeichnung des Unternehmens laut Firmenbuch
  • Standortdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Name und Kontaktdaten der Standortleitung
  • UID-Nummer
  • Strafregisterbescheinigung ALLER geschäftsführenden Personen (nicht älter als sechs Monate)
  • Nachweis des überwiegenden Handels mit E-Liquids im Q 4/2025 (Kassabelege, Artikellisten, Erklärung der Steuerberatung)

Nach Prüfung Ihres Antrags behalten wir uns vor folgende Dokumente nachzufordern:

  • GISA-Auszug
  • Nachweis über bestehenden Pouch-Verkauf in Q4/2025 (Kassabelege, Artikellisten, Erklärung der Steuerberatung)
  • Aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
  • Angaben zu dislozierten Verkaufsautomaten

Schritt für Schritt zur E-Liquid-Fachgeschäfts-Lizenz (ELF)

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  1. Registrierung am MVG-Portal
    Drücken Sie auf den roten Button "REGISTRIEREN" und erstellen Sie ein Konto. Bestätigen Sie Ihre Identität mit Ihrer Handynummer oder mit Ihrer E-Mail-Adresse.

  2. Antrag zur Lizensierung starten
    Wählen Sie aus wofür Sie den Antrag stellen möchten (E-Liquid-Fachgeschäft, Hanfschop oder Gastronomiebetrieb).
    Sie müssen für jeden Standort eine eigene Lizenz/Antrag einreichen.

  3. Formular ausfüllen
    Tragen Sie alle benötigten Daten in das Online-Formular ein. 

  4. Dokumente hochladen
     Laden Sie die notwendigen Dokumente hoch.  Bei mehreren Anträgen genügt ein einmaliges Hochladen – die Dokumente bleiben im Portal gespeichert. 

  5. Richtigkeit bestätigen
     Setzen Sie bei der Eigenerklärung das Häkchen, dass Ihre Angaben korrekt sind. 

  6. Eingaben prüfen
    Kontrollieren Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig.

  7. Antrag einreichen
    Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

  8. Bestätigung erhalten
    Sie bekommen eine Eingangsbestätigung per Mail innerhalb von xxx Stunden.

  9. Rückmeldung der MVG
    Bis xxxxxxxxxxx erhalten Sie eine Entscheidung zu Ihrem Antrag.

  10. Bei Fragen wenden Sie sich an xxxxxLink zu Regina



MVG-Kontakte

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